kanzlei@elblaw.de

+49 (0) 40 411 89 38-0

Mo-Do 8.30-17.00 Uhr / Fr 8.30-16.00 Uhr

Datenschutz­recht

Datenschutz­recht

Im Bereich des Datenschutzes stehen wir Unternehmen als Datenschutzberater zur Verfügung.

Datenschutz­recht

Das Datenschutzrecht ist gerade in den letzten Jahren immer wichtiger geworden. Durch den zunehmenden Datenaustausch (ob freiwillig oder unfreiwillig) ist gerade die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften von zentraler Bedeutung.

Zudem ist durch zahlreiche Negativbeispiele in der Vergangenheit der „Benutzer“ / Betroffene informiert und hinterfragt häufiger welche Daten von ihm bei Ihnen gespeichert sind.

Aufgrund der neuen EU – Datenschutzgrundverordnung, die im Mai 2016 verabschiedet worden ist und nach einer Übergangszeit von 2 Jahren, somit seit dem 25. Mai 2018 in Kraft trat, gibt es viele Neuerungen, die es zu beachten gilt.

Ist Ihr Unternehmen bereits für die EU-DSGVO sowie das gleichfalls in Kraft getretene neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG 2018) gerüstet?

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, damit Sie sich nicht einem empfindlichen Bußgeld in Höhe von bis zu 20 Mio. € oder 4 % des gesamten weltweit erzielten Vorjahresumsatzes ausgesetzt sehen. Gemäß Artikel 83 Abs. 1 EU-DSGVO soll die Verhängung von Geldbußen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.

Diese Themen behandeln wir

  • Datenschutz
  • Datensicherheit
  • Was muss ich bei der Videoüberwachung beachten
  • Auftragsdatenverarbeitung
  • Datenschutz und Adresshandel – Was ist bei der Werbung aus Datenschutzsicht erlaubt?
  • Arbeitnehmerdatenschutz
  • Geheimhaltung und Datenschutz
  • Social Media und Datenschutz
  • private Email- und Internetnutzung am Arbeitsplatz
  • Export von personenbezogenen Daten außerhalb der EU bzw. des EWR

Diesen Service bieten wir​

  • Prüfung der bestehenden Strukturen
  • Erstellung einer Risikoanalyse mit Ihnen zusammen
  • Vorschlagen eines Maßnahmenkataloges zur möglichst effizienten Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (natürlich unter Beachtung der Kostengesichtspunkte)
  • Auf Wunsch: Etablierung eines Datenschutz­managementsystems
  • Hilfe bei der Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 EU-DSGVO).
  • Schulung der Mitarbeiter im Bereich des Datenschutzrechts
  • regelmäßige Kontrolle und Prüfung

Unser Experte in diesem Rechtsgebiet