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Änderungen in der Düsseldorfer Tabelle 2025: Das müssen Sie wissen

Die Düsseldorfer Tabelle 2025 bringt ab dem 1. Januar 2025 neue Unterhaltsbeträge, die gestiegene Lebenshaltungskosten berücksichtigen. Unterhaltspflichtige und -berechtigte sollten sich frühzeitig mit diesen Anpassungen vertraut machen, um finanzielle Planungssicherheit zu erhalten

1. Erhöhung der Bedarfssätze für minderjährige Kinder

Die Unterhaltsbeträge steigen in allen Altersgruppen leicht an. In der ersten Einkommensgruppe (bis 2.100 € netto) ergeben sich zum Beispiel folgende Änderungen:

  • Kinder von 0–5 Jahren: von 480 € (2024) auf 482 € (2025)
  • Kinder von 6–11 Jahren: von 551 € auf 554 €
  • Kinder von 12–17 Jahren: von 645 € auf 649 €

Die Erhöhung liegt damit bei ungefähr 0,4 %.

2. Steigende Unterhaltsbeträge für volljährige Kinder

Auch für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, gibt es Änderungen. Der ihnen zustehende Betrag ändert sich von 930 € auf 990 €, mit einer Erhöhung der Wohnkostenpauschale auf 440 €.

3. Selbstbehalt bleibt konstant

Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) für Unterhaltspflichtige bleibt stabil:

  • Erwerbstätige: 1.450 €.
  • Nichterwerbstätige: 1.200 €.

4. Kindergeld weiterhin angerechnet

Das Kindergeld (im Jahr 2024 noch 250 € pro Kind) wird wie bisher hälftig auf den Bedarf minderjähriger Kinder angerechnet, sodass sich die Zahlbeträge entsprechend reduzieren.

Unser Fazit

Die Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle 2025 bringen bis auf den Unterhalt für volljährige Kinder keine großen Änderungen. Für Studierende und volljährige Kinder sind die Anpassungen aufgrund gestiegener Wohnkosten bedeutend.


Wie wir Sie unterstützen können

Als erfahrene Kanzlei im Familienrecht unterstützen wir Sie bei allen Fragen zur Düsseldorfer Tabelle und Unterhaltsberechnung. Ob Anpassung bestehender Unterhaltstitel, rechtliche Prüfung oder individuelle Beratung – wir stehen Ihnen kompetent zur Seite.

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