Eine Scheidung ist oft ein emotionaler und rechtlicher Kraftakt. Wer sich frühzeitig über den Ablauf, die Dauer, die Kosten und strategische Vorgehensweisen informiert, kann das Verfahren effizienter und stressfreier gestalten. In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zum Scheidungsprozess – von der Antragstellung bis zum Urteil.
1. Der Ablauf des Scheidungsverfahrens
Das Scheidungsverfahren folgt einem festen Ablauf:
- Trennungsjahr: Vor der Scheidung müssen die Ehepartner in der Regel ein Jahr getrennt leben (§ 1565 BGB). Eine Ausnahme bildet die Härtefallscheidung, die jedoch nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht kommt.
- Scheidungsantrag stellen: Mindestens der Antragsteller muss eine Anwältin oder einen Anwalt beauftragen, um den Antrag beim zuständigen Familiengericht einzureichen. Die beauftragte Anwältin prüft, welches Gericht in Ihrem Fall zuständig ist.
- Zustellung des Scheidungsantrags: Das Gericht leitet den Antrag an den anderen Ehepartner weiter. Dieser hat dann die Möglichkeit, auf den Scheidungsantrag zu erwidern oder ihm zuzustimmen.
- Versorgungsausgleich: Teil des Scheidungsverfahrens ist die Durchführung des Versorgungsausgleichs von Amts wegen. Dazu übersendet das zuständige Gericht den Beteiligten Fragebögen. Die jeweiligen Versorgungsträger berechnen daraufhin die Rentenanwartschaften der Beteiligten, die anschließend durch das Gericht ausgeglichen werden. Der Versorgungsausgleich entfällt nur, wenn die Ehegatten diesen durch einen notariellen Ehevertrag ausgeschlossen haben.
- Mündliche Verhandlung: Das Gericht lädt beide Beteiligten zu einem Termin zur mündlichen Verhandlung. Die Beteiligten müssen sich ausweisen und werden zu den Voraussetzungen des Scheidungsverfahrens befragt. In der Regel handelt es sich dabei um eine Formalität, da die Voraussetzungen bereits schriftlich durch die Anwälte dargelegt wurden.
- Scheidungsbeschluss: Nach der Anhörung ergeht der Beschluss, mit dem die Scheidung verkündet wird. Mit der Zustellung des schriftlichen Scheidungsbeschlusses beginnt die einmonatige Rechtsmittelfrist. Erst nach Ablauf dieser Frist wird der Scheidungsbeschluss im Original mit Rechtskraftvermerk versendet. Die Beteiligten sind dann rechtskräftig geschieden. Sofern beide Ehegatten anwaltlich vertreten sind, ist es möglich, auf Rechtsmittel gegen den Scheidungsbeschluss zu verzichten. In diesem Fall kann der Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk sofort versendet werden.
2. Wie lange dauert eine Scheidung?
Die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einvernehmliche Scheidungen dauern in der Regel einige Monate. Es kommt insbesondere darauf an, wie schnell die Gerichte und Versorgungsträger arbeiten. Da viele Geschäftsstellen der Gerichte chronisch unterbesetzt sind, kann es zu Verzögerungen kommen.
Bei streitigen Scheidungen kann sich das Verfahren über mehrere Jahre ziehen, insbesondere wenn im sogenannten Verbundverfahren weitere Aspekte wie Unterhalt oder Zugewinnausgleich geregelt werden müssen.
3. Was ist der Scheidungsverbund?
Im Scheidungsverbund werden neben der eigentlichen Scheidung weitere rechtliche Fragen (z. B. Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich) direkt mitentschieden. Der entsprechende Antrag muss spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung des Scheidungsverfahrens gestellt werden.
Die Verhandlung im Verbund kann die Kosten reduzieren, führt jedoch zu einer Verlängerung des Verfahrens. Wer sich bereits im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung geeinigt hat, spart diese Zeit.
4. Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung?
Die Scheidungskosten setzen sich zusammen aus:
- Gerichtskosten
- Anwaltskosten
- Zusätzliche Kosten: Falls ein zweiter Anwalt benötigt wird oder eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung (ein Ehevertrag) aufgesetzt werden soll. Dafür fallen neben den Anwaltskosten auch Notarkosten nach dem GNotKG an.
Die Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten richtet sich nach dem Verfahrenswert. Dieser berechnet sich aus dem zusammengerechneten Nettoeinkommen der Ehegatten, multipliziert mit dem Faktor 3. Hinzu kommt ein Anteil des Vermögens der Eheleute, abzüglich Freibeträgen sowie eines Abschlags für die aufgeteilten Versorgungen, falls ein Versorgungsausgleich durchgeführt wurde.
5. Strategische Überlegungen für eine stressfreie Scheidung
Es gibt einige strategische Maßnahmen, die das Scheidungsverfahren beschleunigen und erleichtern können:
- Einvernehmliche Lösung anstreben: Eine einvernehmliche Scheidung spart Zeit und Kosten.
- Scheidungsfolgenvereinbarung: Klärung von Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich im Vorfeld, ggf. sogar während der intakten Ehe.
- Finanzielle Planung: Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre eigene und die finanzielle Situation Ihres Ehepartners. Stellen Sie sicher, dass Sie Zugriff auf relevante Daten haben.
- Gerichtskostenvorschuss: Zahlen Sie den Gerichtskostenvorschuss zeitnah nach der gerichtlichen Zahlungsaufforderung, damit das Verfahren schnell bearbeitet wird.
6. Die einvernehmliche Scheidung – die beste Lösung?
Eine einvernehmliche Scheidung bedeutet, dass beide Ehepartner mit der Scheidung und deren Bedingungen einverstanden sind. Vorteile:
- Kürzere Verfahrensdauer
- Geringere Kosten, da nur die Anwältin oder der Anwalt des Antragstellers vergütet werden muss
- Weniger emotionale Belastung
Zu beachten ist, dass die Anwaltskosten grundsätzlich von demjenigen Ehegatten getragen werden, der die Anwältin oder den Anwalt beauftragt hat. Falls die Ehegatten vereinbaren, zur Kostenersparnis nur einen Anwalt zu beauftragen und die Kosten intern zu teilen, kann es im Nachhinein zu Unstimmigkeiten kommen.
7. Fazit
Je besser Sie sich auf das Scheidungsverfahren vorbereiten, desto reibungsloser kann es verlaufen. Ein genaues Verständnis des Ablaufs kann helfen, die Nerven zu beruhigen. Dennoch weist jedes Scheidungsverfahren seine eigenen Besonderheiten auf. Lassen Sie sich beraten, um die für Sie beste Strategie zu finden.
FAQ
Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren in der Regel?
Die Dauer einer Scheidung hängt von mehreren Faktoren ab. Eine einvernehmliche Scheidung kann bereits nach wenigen Monaten abgeschlossen sein, während eine streitige Scheidung mit Verbundverfahreb (z. B. Unterhalt, Zugewinnausgleich) mehrere Jahre dauern kann. Verzögerungen entstehen oft auch durch die Bearbeitungszeit der Gerichte und Versorgungsträger.
Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung?
Die Kosten eines Scheidungsverfahrens setzen sich aus den Gerichts- und Anwaltskosten zusammen, die sich nach dem Verfahrenswert richten. Der Verfahrenswert wird anhand des dreifachen monatlichen Nettoeinkommens beider Ehepartner sowie eventueller Vermögenswerte berechnet. Zusätzliche Kosten können durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder die Beauftragung eines zweiten Anwalts entstehen.
Wer trägt die Kosten des Scheidungsverfahrens?
Grundsätzlich trägt jeder Ehegatte seine eigenen Anwaltskosten. Die Gerichtskosten werden in der Regel zwischen beiden Parteien hälftig aufgeteilt (sog. Kostenaufhebung). Falls nur ein Ehegatte einen Anwalt beauftragt (z. B. bei einer einvernehmlichen Scheidung), muss dieser die Anwaltskosten zunächst alleine tragen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine interne Vereinbarung über eine anteilige Kostenübernahme mit dem anderen Ehegatten zu treffen. Hierüber müssen sich die Ehegatten untereinander einigen.
Was fragt der Richter bzw. die Richterin im Scheidungstermin?
Der Richter oder die Richterin fragt zunächst nach den Personalien, weshalb die Beteiligten auch ein gültiges Ausweisdokument mitführen sollten. Sodann werden die Voraussetzungen der Ehescheidung erörtert. Darunter wann sich die Beteiligten getrennt haben und ob sie die Ehe für endgültig geschietert erachten. Auch über die Durchführung des Versorgungsausgleichs wird gesprochen. Sofern zur Überzeugung des Gerichts alle Tatbestandsvoraussetzungen der Ehescheidung erfüllt sind, wird der Scheidungsbeschluss verkündet. Dazu erheben sich die Beteiligten.